AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GreenSurvey – Institut für Marktforschung Prof. Menrad GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Markt- und Sozialforschungsaufträge (im Folgenden Untersuchungen genannt) und deren Durchführung sowie für zukünftige Markt-, Sozialforschungs- und Beratungsaufträge, welche der Auftraggeber der GreenSurvey – Institut für Marktforschung Prof. Menrad GmbH (im Folgenden GreenSurvey GmbH genannt) erteilt und deren Durchführung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Verwendet der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, so gelten diese nicht, soweit sie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GreenSurvey GmbH abweichen oder diesen widersprechen. Im Fall widerstreitender Klauseln gilt zunächst deren gemeinsames Minimum. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eine zwingende Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen beansprucht. Ist das gemeinsame Minimum nicht zu ermitteln, werden diese Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Der Inhalt des Vertrags richtet sich dann insoweit nach der getroffenen individuellen Vereinbarung oder den gesetzlichen Bestimmungen.
1.3 Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bei oder nach Vertragsabschluss ist stets eine schriftliche Zustimmung der GreenSurvey GmbH erforderlich.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die GreenSurvey GmbH führt die übernommenen Untersuchungen im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und Sozialforschung aus.
2.2 Die GreenSurvey GmbH unterstützt mit ihren Leistungen den Auftraggeber bei dessen Entscheidungen. Sie trifft diese aber nicht selbst, sofern dies nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
2.3 Für den Inhalt und den Umfang der von der GreenSurvey GmbH zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag maßgeblich, soweit sich dazu nicht aus diesen AGB bereits etwas anderes ergibt.

3. Angebote, Untersuchungsvorschlag, Vertragsabschluss

3.1 Die GreenSurvey GmbH unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung, die Vorgehensweise und angewandte Methodik, der Untersuchungszeitbedarf sowie die zu zahlenden Preise angegeben sind. Die im Untersuchungsvorschlag unterbreiteten Angebote sind drei Monate gerechnet ab Angebotsdatum gültig, es sei denn diese Regelung wird ersetzt durch eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen der GreenSurvey GmbH und dem Auftraggeber.
3.2 Der Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
3.3 Soweit der Auftraggeber mit der beauftragten Untersuchung ein Ziel verfolgt, das für die GreenSurvey GmbH nicht offensichtlich ist, weist ihn diese darauf hin. Der Auftraggeber muss dann schriftlich sein Ziel offen legen. Die GreenSurvey GmbH nimmt mit dem Auftrag eine neutrale Position ein: Untersuchungen, die das Ziel haben Konkurrenzunternehmen oder Dritte zu schädigen werden nicht übernommen.
3.4 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann die GreenSurvey GmbH nicht gewährleisten, es sei denn, sie wird
schriftlich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
3.5 Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Bestätigung zwischen den Parteien.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt der GreenSurvey GmbH die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung (siehe auch 6.1).
4.2 Falls der Auftraggeber Leistungen beauftragt hat, für die seine Mitwirkung notwendig ist, benennt der Auftraggeber einen qualifizierten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der während der Dauer der Zusammenarbeit nach Absprache und Vereinbarung zu den üblichen Geschäftszeiten als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Ansprechpartner beim Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel, die die GreenSurvey GmbH zur Durchführung der Untersuchung benötigt.
4.3 Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die GreenSurvey GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungsverhandlungen nicht oder für den Untersuchungszweck nur unzureichend, ist die GreenSurvey GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die GreenSurvey GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Bei den mit der GreenSurvey GmbH vereinbarten Preisen handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5.2 Die im Untersuchungsvorschlag genannten Preise umfassen grundsätzlich alle von der Greensurvey GmbH im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann die GreenSurvey GmbH eine zusätzliche Vergütung verlangen.
5.3 Mehrkosten, die von der GreenSurvey GmbH nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die von der GreenSurvey GmbH bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann die GreenSurvey GmbH gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat.
5.4 Die Vergütung ist ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Im Fall des Zahlungsverzugs ist die GreenSurvey GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die GreenSurvey GmbH behält sich im Fall des Zahlungsverzuges auch das Recht vor, die Leistungen zurückzubehalten.
5.5 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

6. Verzug / Höhere Gewalt

6.1 Gerät der Auftraggeber mit der Erteilung der für die Durchführung der Untersuchung notwendigen Informationen oder mit dem Zurverfügungstellen der dafür erforderlichen Unterlagen in Verzug, ist die GreenSurvey GmbH nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Kommt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung durch die GreenSurvey GmbH der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die GreenSurvey GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
6.2 Bei verspäteter Lieferung durch die GreenSurvey GmbH haftet diese nur bei Verzug. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber nur nach Maßgabe der Ziffer 10. dieser AGB geltend machen.
6.3 Im Falle höherer Gewalt ist die GreenSurvey GmbH zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Belieferung durch Lieferanten, sofern diese durch ein Ereignis der höheren Gewalt verursacht wurden, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der GreenSurvey GmbH, Angriffe und Attacken von Anwendern oder Dritten (z.B. durch Schadsoftware wie Viren oder DoS-Attacken), die die GreenSurvey GmbH auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, der zwischen dem Eintritt und der Behebung der Störung liegt.
6.4 Die GreenSurvey GmbH wird den Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit über ein derartiges Leistungshindernis sowie darüber, wann mit einer Wiederaufnahme der Leistung zu rechnen ist, informieren.
6.5 Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall des Eintritts von dauerhaften von der GreenSurvey GmbH nicht zu vertretenden Betriebsstörungen.
6.6 Die GreenSurvey GmbH ist im Falle des Ausspruchs einer Kündigung nach Ziffer 6.5 dieser Vereinbarung berechtigt, die von ihr bis zum Ausspruch der Kündigung erbrachten Leistungen gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.

7. Untersuchungsdurchführung

7.1 Die GreenSurvey GmbH führt Beratungen und Untersuchungen nach wissenschaftlichen Methoden der Markt und Sozialforschung durch. Insofern wird auf Ziffer 2.1 dieser AGB verwiesen.
7.2 Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass die Untersuchung aus methodischen Gründen, die weder der Auftraggeber noch die GreenSurvey GmbH vorhersehen konnten und zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann, informiert die GreenSurvey GmbH unverzüglich den Auftraggeber. Finden beide Vertragsparteien keine methodische Lösung des Problems, ist die GreenSurvey GmbH berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben. In diesem Fall kann die GreenSurvey GmbH dem Auftraggeber die bis zur Feststellung der Undurchführbarkeit tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
7.3 Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer
gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Falls dadurch Mehrkosten entstehen, müssen sie vom Auftraggeber getragen werden. Dabei ist die GreenSurvey GmbH – wie immer – verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. Insofern wird auf Ziffer 2.1 dieser AGB verwiesen.
7.4 Der GreenSurvey GmbH ist es gestattet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Untersuchungsauftrag Unteraufträge innerhalb der eigenen Organisation zu vergeben. Wenn Unteraufträge außerhalb der eigenen Organisation vergeben werden sollen, teilt die GreenSurvey GmbH dieses dem Auftraggeber sobald wie möglich vorher mit. Auf Anforderung des Auftraggebers ist ihm die Identität dieser Unterauftragnehmer mitzuteilen. Die GreenSurvey GmbH sichert zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt und die Regeln und Methoden der Markt- und Sozialforschung sowie weitere gesetzliche Vorgaben, wie z.B. der Datenschutz, eingehalten werden.
7.5 Wenn der Auftraggeber einen bestimmten Unterauftragnehmer fordert, haftet die GreenSurvey GmbH nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität dessen Arbeit, es sei denn, es liegt eine Pflichtverletzung der GreenSurvey GmbH im Sinne von Ziffer 10.6 dieser AGB vor.

8. Rechte an den Untersuchungsergebnissen / Verwendung der Untersuchungsergebnisse

8.1 Der GreenSurvey GmbH verbleiben alle Rechte, an ihren Leistungen und den Ergebnissen derselben, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Auftraggeber erkennt an, dass das alleinige Urheberrecht und alle Schutzrechte an Untersuchungskonzeptionen, Vorschlägen, Methoden, Verfahren und Verfahrenstechniken, grafischen und tabellarischen Darstellungen, die von GreenSurvey GmbH stammen, und an in sonstigen Leistungen des von der GreenSurvey GmbH verkörpertem Know-how ausschließlich der GreenSurvey GmbH zustehen. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
8.2 Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, ausschließlich bei der GreenSurvey GmbH. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.
8.3 Die GreenSurvey GmbH ist berechtigt, die methodischen und wissenschaftlichen Erfahrungen aus Untersuchungen zur Grundlagenforschung heranzuziehen. Eine etwaige Veröffentlichung darf weder den Namen des Auftraggebers noch sonstige Hinweise enthalten, die auf den Namen des Auftraggebers und dessen Verhältnisse schließen lassen.
8.4 Die GreenSurvey GmbH räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen der Beauftragung erstellten Analyse- und Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, inhaltlich beschränkt auf die bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks und der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber darf die Ergebnisse ausschließlich für eigene, interne Zwecke im Rahmen der Marktforschung verwenden. Diese Regelungen gelten auch für Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse, die aus Gemeinschaftsstudien (Syndicated Studies) resultieren. Eine Übertragung dieser Rechte auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GreenSurvey GmbH.
8.5 Jegliche über Ziffer 8.4 dieser AGB hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für jegliche öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung, Wiedergabe oder die Weitergabe von Daten an Dritte. Diese Regelungen gelten nicht, soweit es sich lediglich um unwesentliche Teile der Ergebnisse handelt. In jedem Fall hat der Auftraggeber etwaige personenbezogene Daten als Teil der Ergebnisse zu anonymisieren, bevor er diese im Rahmen des nach dieser Ziffer 8.5 Zulässigen für weitergehende Zwecke verwendet.
8.6 Der Gebrauch von Untersuchungsberichten und Untersuchungsergebnisse im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der GreenSurvey GmbH ist – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher/verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen – untersagt.
8.7 Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei GreenSurvey GmbH als Verfasser des
Untersuchungsberichts nennen.
8.8 Der Auftraggeber stellt die GreenSurvey GmbH von allen Ansprüchen frei, die gegen die GreenSurvey GmbH geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat, insbesondere durch rechtswidrige und/oder falsche Werbung.

9. Vertraulichkeit

9.1 Die GreenSurvey GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, den Inhalt des zwischen dem Auftraggeber und der GreenSurvey GmbH geschlossenen Vertrages, einschließlich seiner Anlagen sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden wirtschaftlichen Konditionen und aller Unterlagen, Daten, Informationen und Schriftstücke der jeweils anderen Partei, die ihnen aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zugänglich und/oder bekannt werden oder wurden, sowie sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung der Untersuchung zu verwenden. Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung für die Dauer von fünf Jahren. Die oben genannten Verpflichtungen bestehen nicht für solche Informationen, für welche die empfangene Partei nachweist, dass sie ihr bereits vor dem Empfang bekannt waren oder dass sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder dass sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich war.
9.2 Die GreenSurvey GmbH verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1 Die Haftung der GreenSurvey GmbH und Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.2 Die GreenSurvey GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und wissenschaftliche Auswertung der Untersuchungen. Die GreenSurvey GmbH übernimmt keine Gewährleistung, dass die von ihr nach den Regeln und Methoden der Markt- und Sozialforschung erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.
10.3 Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Auftraggeber diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des vereinbarten Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse schriftlich der GreenSurvey GmbH gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln beginnt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, spätestens jedoch drei Monaten ab Bekanntgabe der letzten rechtserheblichen Daten. Die Mängelansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahr ab Erhalt der letzten rechtserheblichen Daten.
10.4 Die GreenSurvey GmbH haftet nicht für Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Auslegung der gelieferten Daten und Ergebnisse durch den Auftraggeber entstehen, es sei denn es liegt eine Pflichtverletzung auf Seiten der GreenSurvey GmbH vor. Auf Ziffer 10.6 dieser AGB wird verwiesen.
10.5 Die Parteien sind sich einig, dass es trotz sorgfältiger Arbeit nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software, Anwendungen und elektronische Datenbanken so zu erstellen, dass diese stets fehlerfrei arbeiten oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden.
10.6 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die GreenSurvey GmbH oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen nur bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die GreenSurvey GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels des jeweiligen Untersuchungsauftrages.
10.7 Bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet die GreenSurvey GmbH nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.8 Die GreenSurvey GmbH haftet nicht für Störungen der Datenübermittlung in fremde Datennetze.
10.9 Sofern der Auftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen der GreenSurvey GmbH in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber bei der GreenSurvey GmbH regressieren möchte, ist die GreenSurvey GmbH frühestmöglich zu informieren. Die GreenSurvey GmbH ist berechtigt, den Rechtsstreit zu führen oder zu betreuen. Dieses Recht der GreenSurvey GmbH lässt die Verteidigungsrechte des Auftraggebers unberührt.

11. Produkttests

11.1 Der Auftraggeber stellt die GreenSurvey GmbH von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Produkt verursacht wurden, gegen die GreenSurvey GmbH oder Mitarbeiter der GreenSurvey GmbH gestellt werden.
11.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen technischen Prüfungen / Untersuchungen / Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen der GreenSurvey GmbH zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmer weitergegeben werden können.
11.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes.

12. Datenschutz

12.1 Der Auftraggeber und die GreenSurvey GmbH verpflichten sich, bei der Durchführung des Auftrages alle anwendbaren gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
12.2 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die GreenSurvey GmbH im Rahmen der Durchführung des Auftrages selbständig handelt und dem Auftraggeber keine personenbezogenen Daten übermitteln wird.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung eines Auftrages oder der AGBs wird ausgeschlossen.
13.2 Sollte eine Regelung eines Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den beiden Vertragsseiten eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, wenn der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn beide Vertragsseiten Unternehmer sind, der Sitz der GreenSurvey GmbH (Straubing/Niederbayern).
13.4 Für die Vertragsbeziehung zwischen der GreenSurvey GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

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